Wärmeschutz

Die Anforderungen im Hinblick auf den Wärmeschutz sind in der DIN 4108 sowie im Hinblick auf die Energieeinsparung in der Energieeinsparverordnung widergegeben. Der Wärmeschutz ist allerdings nur ein Teilaspekt, bei der Sanierung oder Neuherstellung von Gebäuden. Andere Fachbereiche wie

  • Belichtung/Beleuchtung
  • Brandschutz
  • Schallschutz
  • Feuchteschutz
  • Tragwerksplanung
  • Architektur
  • Haustechnik
  • Raumakustik

dürfen nicht vernachlässigt werden. Es muss vielmehr ein Kompromiss gefunden werden, der alle Belange berücksichtigt.

Bei mangelhaftem Wärmeschutz treten neben zu geringen Raumtemperaturen folgende Schäden auf:

  • Tauwasserbildungen an kühlen, schlecht gedämmten Bauteilen
  • Schimmelpilzbildungen
  • Luftundichtigkeiten mit der Folge von Unbehaglichkeitsempfindungen und höherem Energieverbrauch

Folgende Schadensbeispiele wurden durch unser Büro bisher festgestellt:

  • mangelbehaftete Wintergartenkonstruktionen
  • fehlende Dampfsperre einer Aufsparrendämmung
  • zu geringe Dämmstoffdicke bzw. fehlende Dämmstoffe bei Fassadenelementen
  • mangelhafter Fensteranschluss
  • unzureichend wärmegedämmte Stahlbetonstützen und –stürze
  • Einbau von neuen Fenstern mit Wärmeschutzverglasung im Altbau (Verlagerung des Tauwasserausfalls von der Fensterscheibe hin zu anderen Wärmebrücken)
  • falsche Einbaulage von neuen Fenstern bei Sanierungen
  • Luftundichtigkeiten beim Dachgeschoßausbau
  • falsche Dämmungsführung im Dachbereich
  • unvollständige Dämmungsführung im Bereich einer Tiefgaragendecke
  • Algenbildung und Fogging auf Außenputzen und Wärmedämmverbundsystemen
  • Fogging in Wohnhäusern und Verkaufsstätten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch in München unter 089/3297 8630 oder per e-mail: info@bau-sach-verstand.de.