Risse
Setzungsrisse – Schwindrisse – Statische Risse – Putzrisse – Mauerwerksriss
Risse in der Baukonstruktion
Risse führen meist zu optischen Beeinträchtigungen, schränken oft die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken ein und gefährden manchmal ihre Standsicherheit.
Risse treten immer dann auf, wenn aufgrund einer Beanspruchung die vorhandenen Spannungen im Bauteil größer werden als die aufnehmbaren Spannungen.
Nach Art der Beanspruchung wird zwischen lastabhängigen Span-
nungen (Last- und Zwangsspannungen) und lastunabhängigen Spannungen (Eigenspannungen) unterschieden.
Risse aufgrund von Lastbeanspruchungen entstehen durch das Einwirken äußerer Lasten auf ein Bauteil, z.B. durch einen Stahlträger auf eine Wand oder durch Erddruck auf eine Kelleraußenwand. Risse können entstehen wenn durch die direkte Krafteinwirkung die aufnehmbaren Spannungen im Bauteil überschritten werden oder die Verformung des der Einwirkung ausgesetzten Bauteils behindert wird.
Risse aufgrund von Eigenspannungen entstehen wenn ohne Lasteinwirkungen die zwängungsfreie Verformung eines Bauteils behindert wird z.B. wenn eine Stahlbetonwand starr auf einer Stahlbetonsohlplatte betoniert wird (Weiße Wanne). Die neu betonierte Wand erfährt unterschiedliche Spannungszustände durch Temperatur- und Schwindeinwirkungen, kann sich jedoch aufgrund der starren Einbindung in die Fundamentplatte nicht spannungsfrei verformen, so dass sich im Anschlussbereich Risse einstellen, die gerade bei einer weißen Wanne die Gebrauchstauglichkeit der dahinter befindenden Räume erheblich einschränken können.
Risse aufgrund von Formänderungen entstehen z.B. durch erhöhte Deckendurchbiegungen, wenn eine Stahlbetondecke durch eine Wand belastet wird, die Decke unter der Wand aber nicht unterstützt wird, so dass die Decke eine zu große Verformung erfährt. Diese Verformung kann die Wand oftmals nicht schadenfrei aufnehmen. Die Beschränkung der Deckendurchbiegung, die Ausbildung einer Gleitfuge zwischen Wand und Decke oder die Herstellung der Wand als „Bewehrtes Mauerwerk“ können als Maßnahme zur Rissvermeidung in Betracht kommen.
Risse aufgrund von Lageänderungen entstehen z.B. wenn sich aufgrund von Setzungsunterschieden im Bauwerk, hervorgerufen durch Bodensenkungen im Baugrundbereich (ungeeigneter Baugrund, Kanalarbeiten, Grundwasserabsenkungen, Unterfangungen, Nachbarbebauungen) Risse verursachende Spannungszustände in der Baukonstruktion einstellen. Diese Schadensursachen können die Standsicherheit eines Gebäudes gefährden.
Beim Auftreten von Rissen ist der Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorprogrammiert, da es unterschiedliche Auffassungen zwischen Schadensursachen und Auswirkungen gibt. Da Rissbildungen auch als Vorankündigung eines Bauteilversagens auftreten, die die Standsicherheit eines Bauwerks erheblich beeinträchtigen können, sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, der die Schadensursachen ermittelt. Das Untersuchungsergebnis hat entscheidenden Einfluss auf die Sofortmaßnahmen und die Instandsetzungsplanung, da der Rissverschluss auf die vorhandenen Einwirkungen abzustimmen ist z.B. Feuchte, Temperatur, Lasteinwirkungen und ob die rissverursachenden Spannungen abgeklungen sind oder weiterhin wirken (starrer oder elastischer Rissverschluss).
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