Baupreise & Nachträge
Nachtrag – Mehrkosten – EFB – Kalkulation – Urkalkulation – Mehrleistungen – Pauschalvertrag – Kündigung – Bauzeitüberschreitung – Preisbildung – Gemeinkosten – Allgemeine Geschäftskosten
Streitigkeiten über die Abrechnung von Bauleistungen sind sehr häufig. Die Ursachen liegen u.a. in:
- der unterschiedlichen Auffassung zum Bausoll
- fehlender oder unzureichender Leistungsbeschreibung
- Verrechnung von zusätzlichen Stundenlohnarbeiten
- Ausführung von Zusatzleitungen
- Unklaren Pauschalverträgen
- Mehr- oder Minderleistungen
- änderung des Bauentwurfs
- Abweichende Baugrundverhältnisse
- Fehlende Normen
- Unklare Normen und Empfehlungen
- änderungen im Bauablauf
- Bestrittene Massenermittlungen
Hier treffen häufig sehr unterschiedliche Meinungen aufeinander. Deshalb ist es gut, wenn von neutraler, dritter Seite das Vertragsverhältnis durchleuchtet wird. Es besteht z.B. die Möglichkeit einen neutralen Schiedsgutachter zu ernennen der die Abrechnung überprüft.
Wenn sie als Auftragnehmer nicht wissen, welchen Anspruch sie geltend machen können, so helfen wir Ihnen bei der Aufstellung der Nachträge. Ebenso helfen wir auch Auftraggebern, wenn sie bei der überprüfung von Nachträgen Rat benötigen.
Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Herrn Regierungsbaumeister Ehrmann (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisbildung und Abrechnung) Tel: 089/3297 8630 (München) oder info@bau-sach-verstand.de.