Flächenermittlung

Unser Team erstellt Flächenermittlungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Vermessungsingenieur. Wenn ein Streit ausbricht bezüglich der Abweichung zwischen Ist-und Soll-Fläche, dann lässt sich eine Einigung nur durch einen neutralen und sachkundigen Dritten lösen. Dieser misst durch vermessungstechnische Verfahren die Flächen nach. Die weitere vertragsrechtliche Klärung kann dann durch die Juristen erfolgen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch in München unter 089/ 3297 8630 oder per e-mail: info@bau-sach-verstand.de.