Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz – anlagentechnsicher Brandschutz – abwehrende Brandschutz organisatorische Brandschutz – Brandverhalten – baulicher Brandschutz – Brandschutzgutachter – Brandschutzgutachten – Brandschutzkonzept

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die

  • der Brandausbreitung (Feuer, Rauch) vorbeugen
  • die Entstehung des Brandes verhindern
  • die bei einem Brand die Rettung von Lebewesen (Menschen, Tieren) durch Löscharbeiten ermöglichen
  • Sachgüter schützen.

Unter vorbeugendem Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder zumindest einschränken. Er gliedert sich in

  • anlagentechnischen Brandschutz
  • baulichen Brandschutz
  • organisatorischen Brandschutz ( Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten, Erstellung von Brandschutz- und Alarmplänen, Brandschutzordnungen und Brandschutzplänen und Schulung)

Wenn die Feuerwehr kommt, dann spricht man von abwehrendem Brandschutz.
Der vorbeugende Brandschutz ist verankert in den Bauordnungen der Länder. Er dient dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zugleich stellt der vorbeugende Brandschutz die Basis für eine wirksame Brandbekämpfung dar. Nicht vergessen werden darf, dass auch Werte geschützt werden müssen, worauf die Versicherungen achten und ebenfalls an die Ausführung des Gebäudes/Objektes bzw. seiner technischen Anlagen Anforderungen stellen.
Für jedes größere Bauvorhaben muss ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellt werden. Das Brandschutzkonzept ist mit den Genehmigungsbehörden abzustimmen.
Neben den übergeordneten Regelungen der Landesbauordnungen gibt es ergänzend eine Vielzahl an Regelungen zu den Baustoffen und Bauteilen, so z.B. die DIN 4102 und ENV 1992-1-2, die DIN 18230, weiterhin Regelungen zur Fluchtwegplanung und Löschanlagen in Gebäuden.
Bei baulichen Maßnahmen sind vor allem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • der Feuerwiderstand von Bauteilen
  • das Brandverhalten von Baustoffen
  • die aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen
  • die Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
  • die Fluchtwegplanung
  • Brandmeldeanlagen
  • Flucht- und Rettungswegbeleuchtung ebenso wie Notbeleuchtung
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Schottungen

Bei größeren Gebäuden stellen vor allem die Durchdringungen von Brandwänden durch Medienleitungen ein Problem dar.
Während es bei der Neuplanung eines Objekts meist noch einfach ist, den Brandschutz optimal umzusetzen ist es bei dem Umbau und Umnutzung von Bestandsobjekten oft um so schwieriger. Man wird sich auf Kompromisse und Kompensationsmaßnahmen einlassen müssen. Eine gemeinsam im Team erarbeitete Lösung ist das Ergebnis.

Unser Team unterstützt Sie bei der Planung des vorbeugenden Brandschutzes bis hin zur Kontrolle der Ausführung. Sie erreichen uns in der Zentrale unter 089/3297 8630 (München)